Dienstag, 29. Januar 2013

Fragen zum Selbstmord eines Hanauer Atommanagers

Hanau (dk). Der Journalist und Autor Dieter Kassing, der 1987 den Skandal um die Hanauer Atombetriebe ins Rollen gebracht hatte, will Licht in das Dunkel um den vermeintlichen Selbstmord des Hanauer Atommanagers Hans Friedrich Holtz bringen. Der Trannsnuklear-Prokurist war im Zuge der damaligen Ermittlungen am 11. Dezember 1987 festgenommen und in das Hanauer Untersuchungsgefängnis eingeliefert worden, am 15. Dezember wurde der Hauptzeuge in dem prekären Fall um illegale Ausfuhren spaltbaren Materials, falsch deklarierte Atomtransporte und Schmiergeldzahlungen in Millionenhöhe ging, in seiner Zelle tot aufgefunden.
Sein eingehendes Aktenstudium auch in Zusammenhang mit dem jüngst erschienen Buch Kassings „Nucleus“ lässt den Autor und Journalisten zu dem Schluss kommen, dass die längst geschlossenen Ermittlungsakten noch einmal geöffnet werden müssten. „Kann man einen Fall wie den des Herrn Holtz so aktenmäßig beerdigen,“ fragt Kassing in einem Schreiben an die Hanauer Staatsanwaltschaft, die er im Dezember zur erneuten Überprüfung des Sachverhaltes auffordert.

Denn obwohl Holtze eines unnatürlichen Todes gestorben sei, habe es vermutlich nie ein Topdesermittlungeverfahren samt Obduktion gegeben. Dies gehe aus den Akten des Bundestagsuntersuchungsausschusses, die Kassing vorliegen, hervor. Widersprüchliche Aussagen begegneten Kassing bei seinen Recherchen auch zur Todesursache des Atommanagers in seiner Zelle. Während in der Todesmeldung an das Hessische Justizministerium vermerkt sei, Holtze habe sich „am linken Arm die Arterie aufgeschnitten und war völlig ausgeblutet,“ habe der damalige leitende Oberstaatsanwalt Hanaus zwei Monate später vor dem Bundestagsuntersuchungsausschuß berichtet, dass der Häftling sich „sehr fachmännisch die Pulsadern an beiden Armen aufgeschnitten“ habe. Kassings Recherchen im Wiesbadener Hauptstaatsarchiv ließen den Selbtsmord Holtzes wieder in ganz anderem Licht erscheinen. Mitarbeiter des Archives haben Kassing gegenüber verlauten lassen, dass Holtze sich an der Heizung seiner Zelle erhängt habe. „Die Mitarbeiter gaben mir ihre Version schriftlich,“ sagt Kassing dazu gegenüber der Hanauer Staatsanwaltschaft.

Die Akte über das Todesermittlungesverfahren, die genau Auskunft darüber geben könnte, wie der Atommanager ums Leben gekommen ist, bleibt  verschwunden. „Im Hanauer Archiv ist das Todesermittlungsverfahren von Holtze bis heute nicht aufzufinden,“ kritisiert Kassing in seinem Brief an die Hanauer Staatsanwaltschft. Auch in den Akten des Bundestags-Untersuchungsausschusses nicht. Denn von dort seien die Akten 1990 an das Hessische Justizministerium weitergeleitet worden. Aber auch dort, wundert sich Kassing, konnten die gewünschten Akten nicht gefunden werden.

Kein Fall für den Generalbundesanwalt, musste sich Kassing bei seiner Intervention dort sagen lassen, und kein Fall für das Bundesjustizministerium, das er ebenfalls einschalten wollte. Nur über politischen Druck könne der Fall wohl wieder aufgerollt werden, habe Kassing von dort erfahren. Politischen und öffentlichen Druck, den der Journalist und Autor mit seinen neuerlichen Vorstößen bei der Hanauer Staatsanwaltschaft und bei der Oberstaatsanwaltschaft Frankfurt jetzt aufbauen möchte. Die Hanauer Staatsanwaltschaft hat mittlerweile eine Prüfung von Kassings Angaben eingeleitet.

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